Der Schichtmeister
, [
1435-1436] des -s, plur. ut nom. sing.
überhaupt, ein Aufseher und Vorgesetzter über die nach Schichten arbeitenden
Arbeiter. So ist in den Bergwerken, so wohl im Gruben- als Hüttenbaue, der
Schichtmeister, ein beeidigter Beamter, welcher der Gewerken Geld in Empfang
nimmt, die Arbeiter nach ihren Schichten bezahlet, und darauf siehet, daß sie
ihre Schichten gehörig halten. Daher die Schichtmeisterey, das Amt eines
Schichtmeisters und der seiner Aufsicht anvertrauete Bezirk. Bey den
Seigerhütten führet derjenige den Nahmen des Schichtmeisters, welcher die
Aufsicht über die Schmelzschicht hat, das eingelieferte Metall probieret, und
die Beschickung darnach einrichtet, daher er auch der Anrichter genannt wird.