Schichten
, [
1435-1436] verb. reg. act. welches so wie
das Hauptwort Schicht ehedem in mehrern Bedeutungen üblich war, wovon sich aber
nur noch folgende erhalten haben. 1) * Theilen, abtheilen, absondern. Die
Erbschaft schichten, theilen. Die Kinder erster Ehe schichten oder abschichten,
sie abtheilen, abfinden. Eine Rede in drey Theile schichten, theilen. Im
Hochdeutschen kommt diese Bedeutung am seltensten vor. (
S. Schicht 2.) 2) Mehrere Dinge ordentlich neben und
übereinander legen; im Oberdeutschen schlichten. Die Waaren in das Schiff
schichten, ordentlich und fest packen, wozu man in großen Häfen eigene Leute
hat, welche alsdann Schichter heißen. Das Holz, die Mauersteine u. s. f.
schichten, sie ordentlich neben und über einander legen. Daher das Schichten,
die Schicht, und die Schichtung. Anm. Im Nieders. gleichfalls schichten und mit
einem andern Endlaute auch schiften, Holländ. schiften, im Schwed. in der
Bedeutung des Theilens skifva und skifta. Im Nieders. bedeutet schichten auch
gerinnen. Bey dem Hauptworte Schicht ist schon bemerket worden, daß dieses Wort
eigentlich ein vermittelst des intensiven e gebildetes Intensivum von einem
veralteten schichen oder schihen, schehen, schechen, ist, welches ursprünglich
eine schnelle gelinde Bewegung bedeutete. Ein anderes Intensivum davon ist
unser schicken, wo die Intension bloß durch Verdoppelung oder Verstärkung des
Gaumenlautes angedeutet wird.