Scheußlich
, -er, -ste, adj. et adv. so wohl Scheu, d. i. mit Begierde zur
Flucht verbundene Furcht, als auch Abscheu, den höchsten Grad der Abneigung und
des Widerwillens einflößend. Scheußlich aussehen, so wohl, daß man davor
entfliehen möchte, als auch so, daß man den höchsten Grad des sinnlichen und
geistigen Widerwillens dagegen empfindet. Scheußliche Larven erschienen, davon
(davor) sie sich entsetzten, Weish. 17, 4. 5 Mos. 25, 2, 3, wird verordnet,
einem Verbrecher nicht mehr als vierzig Schläge zu geben, damit dein Bruder
nicht scheuslich vor deinen Augen sey, durch seine verwundete Gestalt nicht
Ekel und Abscheu einflöße. Sich scheußlich stellen. Ein scheußliches
Verbrechen, ein abscheuliches. Anm. Im Nieders. schüslik. Es ist von dem
veralteten scheuen, scheußen, welches das Intensivum von scheuen ist, und einen
hohen Grad der Scheu empfinden bedeutete. Ihr scheuczete vor Stechen und
Turnieren, ihr grauete davor, Hagen bey dem Petz.
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1433-1434]