Der Scheidebrief
, [
1395-1396] des -es, plur. die -e, bey den
ältern Juden, eine Urkunde, durch welche ein Mann, wenn er sich von seiner
Ehegattinn scheiden wollte, sie von sich entließ, und ihr erlaubte einen andern
zu heirathen. Im Tatian kommt dafür der Ausdruck Buch thanatribes vor. Ehedem
wurde auch das schriftliche Endurtheil des Richters, wodurch der Streit
zwischen zwey Parteyen entschieden wurde, der Scheidebrief genannt.