Das Schauamt
, [
1377-1378] des -es, plur. die -ämter, in
einigen Gegenden. 1) Die Verbindlichkeit, gewisse Dinge und Waaren zu
beschauen, um ihre gesetzmäßige Güte zu erkennen. 2) Ein Collegium dazu
verordneter Personen; in einigen Gegenden nur die Schau.