Die Schattenhufe
, [
1371-1372] plur. die -n, ein nur in der
Mark Brandenburg übliches Wort, eine eingebildete oder Scheinhufe zu
bezeichnen. Um in den Contributions-Anlagen einerley Haupttitel zu führen,
werden auch andere Grundstücke als Äcker, z. B. fischreiche Wasser, und sogar
die Arten der Gewerbe nach Hufen versteuert, da denn solche Scheinhufen
daselbst Schattenhufen heißen, weil sie wahre Hufen abbilden oder vorstellen.