Der Scharfrichter
, [
1363-1364] des -s, plur. ut nom. sing.
dessen Gattian, die Scharfrichterinn, der Nachrichter, welcher die zuerkannten
Leib- und Lebensstrafen an den Verbrechern vollziehet, weil er scharf, d. i. an
Leib und Leben richtet; eine Benennung, welche vermuthlich noch aus denjenigen
Zeiten herstammet, da noch der jüngste Richter oder Beysitzer eines Gerichtes
die Todesurtheile an den Verbrechern zu vollziehen pflegte. Schwed.
Skarprättare. In einem andern Verstande des Wortes scharf heißt in Graubünden
der Censor Scharfrichter, dessen Beysitzer oder Gaumer, von dem veralteten
Gaum, Sorge, Aussicht.