Der Schandstein
, [
1353-1354] des -es, plur. die -e, in
einigen Gegenden, zwey in Form einer Flasche ausgehauene Steine, welche gewisse
Verbrecher ehedem auf eine gewisse Zeit, oder in eine gewisse Entfernung zur
öffentlichen Schande tragen mußten, die auch Lastersteine genannt wurden. An
manchen Orten wird denen, welche am Pranger stehen, auch noch ein solcher
Schandstein angehänget; daher dieses Wort auch zuweilen für den Pranger selbst
gebraucht wird.