Schändlich
, [
1353-1354] -er, -ste, adj. et adv. von
dem Hauptworte Schande 5, und der Ableitungssylbe -lich. 1. Verunstaltet, durch
Verletzung seiner Gestalt nach verderbt; in welcher Bedeutung es doch nur im
gemeinen Leben üblich ist. Ein schändliches Gesicht, ein verunstaltetes.
Schändlich aussehen. schändlich verstöret werden, Dan. 2, 5. 2. Figürlich. 1) *
So fern Schande ehedem mit Scham gleichbedeutend war, ist schändlich, beschämt;
in welchem Verstande es doch nur noch in der Deutschen Bibel vorkommt. Wie
schändlich hängen sie die Köpfe, Jer. 48, 39. 2) Mit Schande, d. i. Unehre in
der bürgerlichen Gesellschaft, verbunden, Schande und Unehre habend. Ein
schändlicher Mensch. Eine schändliche Lebensart. Noch mehr, 3) Schande
bringend; schandbar. Eine schändliche Hantirung. Schändlich leben. Schändliche
Gewohnheiten. Ein Verleumder ist schändlicher als ein Dieb, Sir. 5, 17. Ein
schändlicher Tod. Da es denn im weitern Verstande im gemeinen Leben häufig von
allem gebraucht wird, dessen man sich zu schämen hat. 4) In der engsten
Bedeutung ist schändlich, im hohen Grade wider die Ehrbarkeit und den Wohlstand
laufend. Schändliche Reden führen. Sich schändlich betragen. Ein schändlicher
Mensch. Schon bey dem Willeram scantlih.