Schalten
, [
1343-1344] verb. reg. act. et neutr.
welches im letztern Fall das Hülfswort haben erfordert, aber schon seit
geraumer Zeit sehr ungewöhnlich geworden ist. Es bedeutet noch, 1) Schieben; in
welchem Verstande es nur noch in dem zusammen gesetzten einschalten üblich ist,
und das Latein. calare in intercalare als seinen Verwandten erkennet. 2)
Hantieren, behandeln, und figürlich die Veränderungen eines Dinges nach
Gutdünken bestimmen. Mit etwas nach eigenem Belieben schalten, nach einigem
Belieben damit umgehen, verfahren. Schalte damit, wie du willst. Am häufigsten
gebraucht man es in Verbindung mit dem gleichbedeutenden walten. Mit etwas
schalten und walten, die Veränderungen eines Dinges nach eigener Willkühr
bestimmen. Die Hauptwörter das Schalten und die Schaltung sind im Hochdeutschen
nicht gewöhnlich. Anm. Dieses Zeitwort ist der Figur nach das Intensivum von
dem schon gedachten veralteten schalen, und bedeutet eigentlich gewisse mit
einem eigenthümlichen Schalle verbundene Handlungen vornehmen. Daher wurde es
ehedem für stoßen gebraucht. Scalt thaz Shef in Tiuffi, stoße das Schiff auf
die Höhe, im Tatian. Du scaltest ze rukke, du stößest oder treibest sie zurück,
Notker. Bey dem Dasypodius und Frischlin ist, dem Frisch zu Folge, ein Schiff
schalten, es fortsteuern, die Schalte eine Stange, womit die Schiffe gehalten,
vielleicht richtiger, womit sie gesteuert werden, und Schalter der Steuermann.
Jemanden von sich schalten, heißt bey dem Kaisersberg, ihn von sich jagen,
davon schalten, fortgehen. Schalten in der zweyten Bedeutung darf eben keine
Figur davon seyn, sondern kann auch als eine unmittelbare Onomatopöie des
Hantirens mit körperlichen Dingen angesehen werden. Im Hebräischen ist
-
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - gleichfalls herrschen,
beherrschen. Die von der ersten Bedeutung gebildeten Oberdeutschen Schaltfürst,
Schaltkönig, Schaltpfarrer u. s. f. einen Vice-König, Vice-Pfarrer zu
bezeichnen, sind im Hochdeutschen ungewöhnlich, auch wegen der Zweydeutigkeit
des darin herrschenden Begriffes der Einschiebung nicht anzurathen.