Schäften
, [
1333-1334] verb. reg. act. welches theils
von Schaft herstammet, theils aber auch ein unmittelbares Intensivum von
schaffen zu seyn scheinet. 1) Mit einem Schafte versehen. Ein Gewehr schäften,
es mit hölzernen Schafte bekleiden, in den gemeinen Sprecharten schiften und
schüften. Daher ist der Büchsenschäfter ein eigener Handwerker, welcher die
Schäfte zu den Feuergewehren verfertiget. Schwed. skafta. In einigen Fällen ist
nur allein das Mittelwort geschaftet üblich. (
S. das vorige Schaft 2 1). 2) Im Jagdwesen ist schäften,
eine zersprungene Leine ohne einen Knoten wiederum zusammen machen, welches
durch aufdrehen, in einander stoßen und zusammen nähen beyder Theile
geschiehet, wo so wohl der Begriff des Verbindens, als des in einander Fügens
der herrschende seyn kann. Eben diese Handlung wird auch spießen genannt. 3) Im
Schiffbaue sagt man z. B. ein Schiff ist auf funfzehen Kanonen geschäftet; wenn
es so viel Kanonen führet. Gleich stark geschäftete Schiffe sind die, welche
gleich viel Kanonen führen. Weil man in diesem Falle auch sagt, ein Schiff ist
auf so viel Kanonen gebohret, vermuthlich in Rücksicht auf die Stückpforten, so
scheinet auch hier die Bedeutung der Öffnung zum Grunde zu liegen. Siehe Schaft
1, und Schaff. So auch die Schäftung. [
1333-1334]