Der Sachwalter
, [
1239-1240] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
Von Sache 1, eine Rechtssache, Prozeß, derjenige, welcher eines andern
Rechtshandel vor Gericht verwaltet oder besorget. Der Anwalt, Rechtsfreund,
Advocat, im Oberdeutschen Sachführer, Nieders. Sakewolt, welches ehedem auch
theils eine der streitenden Parteyen, theils aber auch die Hauptperson in einem
Prozesse, besonders in einem Criminal-Prozesse, bedeutet. Ehedem hatte man
davon auch das Zeitwort sachwalten, theils prozessiren überhaupt, theils auch
eines andern Sache vor Gericht führen, advociren. 2) Von Sache, Geschäft,
Angelegenheit, ist der Sachwalter zuweilen derjenige, der eines andern
Geschäfte oder Angelegenheit besorgt; ein Geschäftsträger, Agent, ehedem auch
Sachwerber.