Der Sachverstand
, [
1237-1238] des -es, plur. car. in der
Logik, derjenige verstand, welcher vermittelst eines Verhältnisses der
unmittelbar erzählten Sache gegen andere entferntere bestimmt wird; zum
Unterschiede von dem Wortverstande oder buchstäblichen Verstande.
S. Sache 4.