Das Sahlbuch
, [
1249-1250] des -es, plur. die -bücher,
noch in vielen Gegenden, ein öffentliches Schatzungs- und Steuerregister, in
welchem eines jeden Unterthanen liegendes Vermögen an Haus, Hof, Äckern u. s.
f. mit allen Gränzen, Rainen u. s. f. und den davon schuldigen Steuern,
Frohndiensten u. s. f. verzeichnet ist; das Erbbuch, Erbregister, Flurbuch,
Lagerbuch, Urbarium, Catastrum. Die erste Sylbe kann auf mehrere Bedeutungen
des Wortes Sahl Anspruch machen. Es kann hier zunächst den Besitz, die Wohnung,
oder den Grund und Boden, oder die Gränze und Raine der Grundstücke, oder
endlich auch die davon schuldigen Abgaben bezeichnen;
S. Sahl.