Die Rüstung
, [
1221-1222] plur. die -en, von dem
Zeitworte rüsten. 1. Die Handlung des Rüstens, besonders die Rüstung zum
Kriege. Die Rüstung der Rosse, Zach. 14, 20. Alle die zur Rüstung alt genug
waren, 2 Kön. 3, 21. Die Kriegsrustung, Seerüstung. 2. Dasjenige, womit eine
Person oder Sache gerüstet wird, das zu einer Absicht nöthige Geräth. 1)
Überhaupt. So pflegen die Vogelsteller alles zum Vogelstellen nöthige Geräth an
Bälgen, Ruhr, Stecken u. s. f. die Rüstung zu nennen. Die Einfassung eines
bewaffneten Magneten heißt sehr oft dessen Rüstung. Ehedem pflegte man auch
eine jede Maschine, Lasten zu heben, eine Rüstung zu nennen. 2) In einigen
engern Bedeutungen. (a) Ein Gerüst; eine nur noch in einigen Fällen übliche
Bedeutung. So wird das Floßbett oder fließendes Bett, welches auf dem Wasser
vorwärts geschoben wird, eine Ramme darauf zu stellen, auch die bewegliche
Rüstung genannt. (b) Alles zum Kriege nöthige Geräth. Wagen, Rosse, feste
Städte und Rüstung, 2 Kön. 10, 2. Die mancherley Rüstung der Feinde, 2 Macc.
15, 21. Heut zu Tage wird es in dieser Bedeutung wenig mehr gebraucht. (c)
Alles einem Krieger oder Ritter nöthige Geräth an Waffen, Kleidern u. s. f. als
ein Collectivum. Die volle Rüstung eines Ritters bestand in dem Helme,
Harnisch, den Handschuhen, dem Schwerte, der Lanze, den Spornen. In voller
Rüstung erscheinen. Die Rüstung eines heutigen Soldaten bestehet außer der
Montur hauptsächlich in dem Ober- und Untergewehre, der Patrontasche u. s. f.
Schon Ottfried gebraucht das Wort Rusti in diesem Verstande. In noch engerer
Bedeutung pflegt man auch wohl den Harnisch allein die Rüstung zu nennen. (d)
Der Schaft eines stählernen Bogen nebst der Maschine denselben zu spannen und
dem übrigen Zugehöre, da man denn auch wohl figürlich eine gewisse Art von
Armbrüsten die halbe und die ganze Rüstung zu nennen pflegt.