Ruhmredig
, [
1205-1206] -er, -ste, adj. et adv. mit
ungebührlichem Ruhme von sich selbst redend, und in dieser Gesinnung gegründet.
Ein ruhmrediger Mensch. Ruhmredig seyn. Die Ruhmredigen bestehen nicht vor
deinen Augen, Ps. 5, 6. Ich sprach zu den Ruhmredigen, rühmet nicht so, Ps. 75,
5. Sehr häufig schreibt und spricht man dieses und das folgende Wort auch
ruhmräthig, Ruhmräthigkeit, und alsdann stammet es von rathen, dem Intensivo
von reden her, so fern es ehedem auch reden bedeutete. Eine den Niedersachsen
eigene R. A. ist ruum (d. i. raum, geräumig,) sprechen, theils mehr reden als
man soll, theils aber auch, eine Sache vergrößern, das ist zu ruum gegeben, zu
milde berichtet; daher nennet man daselbst einen Großsprecher, der alles
vergrößert, Ruumschöttel, Raumschüssel. Stammete unser ruhmredig von diesem
ruum, raum, geraum, ab, welches doch nicht erweislich ist, so würde es eine
weitere Bedeutung haben. Im Mecklenburgischen nennet man einen, der alles
vergrößert weidelaut, d. i. weitlaut.