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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Rügeordnung | | Der Rügerichter

Der Rüger

, [1199-1200] des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, welcher ein Verbrechen rüget, d. i. bey dem Richter anzeiget, in einigen Gegenden. Im Herzogthum Gotha sind solche verordnete Personen, welche die Vergehungen ihrer Nachbarn bey der Obrigkeit anzeigen müssen, und ehedem Rüger und Rügemeister hießen.
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