Der Rüger
, [
1199-1200] des -s, plur. ut nom. sing.
derjenige, welcher ein Verbrechen rüget, d. i. bey dem Richter anzeiget, in
einigen Gegenden. Im Herzogthum Gotha sind solche verordnete Personen, welche
die Vergehungen ihrer Nachbarn bey der Obrigkeit anzeigen müssen, und ehedem
Rüger und Rügemeister hießen.