Die Ruderbank
, [
1193-1194] plur. die -bänke, der Sitz der
Ruderer auf einem Ruderschiffe. Eine Galeere von fünf und zwanzig Ruderbänken,
welche auf jeder Seite 25, folglich zusammen 50 Ruderbänke hat; auf jeder Bank
befinden sich vier bis sechs Mann, welche zusammen an Einem Ruder ziehen.