Das Ruder
, [
1193-1194] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
Ein langes Werkzeug, einen andern Körper damit umzurühren; eine nur in den
Brauhäusern übliche Bedeutung, wo die langen vorn breiten Stangen dieser Art
Ruder heißen. In manchen Gegenden werden sie Wessel genannt. 2) In
gewöhnlicherer Bedeutung, ist das Ruder eine Art Hebel, welcher in einem
langen, unten breiten Holze bestehet, einen schwimmenden Körper in dem Wasser
so wohl fortzutreiben, als auch zu regieren, von welcher letztern Art auch das
Steuerruder ist, welches ehedem länger war, als es jetzt gemeiniglich ist. Ein
Schiff mit Rudern forttreiben. An dem Ruder ziehen. An dem Ruder sitzen, das
Ruder führen, in engerer Bedeutung, das Steuerruder, und figürlich, die oberste
Leitung oder Bestimmung gewisser Veränderungen haben. Am Ruder des Staates
sitzen, den Staat regieren. Bey den Jägern werden die Füße des Wassergeflügels,
wegen ihres ähnlichen Gebrauches, die Ruder genannt. In Meißen werden auf den
kleinen Elbschiffen die Ruder Rügen genannt. Anm. Schon bey dem Ottfried
Ruoder, im Nieders. Roder, Roor, im Engl. Rudder, im Angels. Rhoter, in
Boxhorns Glossen Rhodol, im Pohln. Rudel. Der Begriff der hin und her gehenden
mit Veränderung des Ortes verbundenen Bewegung ist der Stammbegriff, daher
dieses Wort als ein Verwandter von rühren, rudeln, reiten u. s. f. angesehen
werden muß. Mit einer andern Endsylbe, aber eben demselben Begriffe, ist im
Nieders. dafür auch Reem, Riem üblich,
S. Riemen.