Der Rüde
, [
1193-1194] des -n, plur. die -n. 1) Das
männliche Individuum der Hunde, Füchse und Wölfe, im Gegensatze der Fähe; in
welchem Verstande es besonders bey den Jägern üblich ist, wo dieses Wort auch
Rüdde lautet, dagegen man einen solchen Hund im gemeinen Leben eine Rette
nennet, (
S. dieses Wort.) 2) Im weitern Verstande wird es sehr
häufig von einem großen, starken, oft zotigen Hunde gebraucht. Ein Schafrüde,
oder Rüde schlechthin, dergleichen die Schäfer zur Abhaltung des Wolfes haben.
Ein Saurüde, bey den Jägern, zur Jagd der wilden Schweine. Anm. In der letztern
Bedeutung eines jeden großen Hundes schon bey dem Stryker Rude, im Angels.
Rothund, in einigen Oberdeutschen Gegenden Raude, im Nieders. Rödde. Frisch
leitet es von rauh her, weil dergleichen Hunde zuweilen zotig sind; eine
Ableitung, welche bald zu weit, bald aber auch zu enge ist. Wenn, wie es
scheinet, die erste und engere Bedeutung die ursprüngliche ist, so muß dieses
Wort mit Rette zu reiten, begatten, gerechnet werden, indem die männlichen
Individua mehrerer Thiere so wohl von diesem als ähnlichen Zeitwörtern benannt
worden.