Rückgängig
, [
1189-1190] adj. et adv. 1) Auf dem
Rückgange begriffen; doch nur im Oberdeutschen. 2) So fern zurück auch für
rückwärts gebraucht wird, ist rückgängig figürlich, in der Vollendung der
Wirklichkeit gehindert; wo es doch als ein Nebenwort am üblichsten ist. Eine
Sache rückgängig machen, machen, daß sie zurück gehe, nicht zu Stande komme.
Der Vergleich, der Kauf u. s. f. ist rückgängig geworden.
[
1191-1192]