Die Rückfrage
, [
1189-1190] plur. die -n. 1) Eine Anfrage,
die man in einer Sache gleichsam wieder zurück, an seinen Obern thut; eine
vornehmlich im Oberdeutschen übliche Bedeutung. Das Befohlne ohne Rückfrage
bewerkstelligen. 2) Eine weitere Nachfrage oder Nachforschung, da man von dem
ersten Aussager gleichsam zurück fraget, dessen Gewährmänner befragt; ohne
Plural. Eine Rückfrage halten.