Ruchtbar
, [
1185-1186] -er, -ste, adj. et adv. 1)
Durch das Gerücht allgemein bekannt. Ruchtbar werden, ruchtbar seyn. Eine
ruchtbare That. Sie gingen aus und machten ihn ruchtbar in selbigem ganzen
Lande, Matth. 9, 31. Es ward ruchtbar, daß er im Hause war, Marc. 2, 1. 2) *
Berühmt, eine im Hochdeutschen unbekannte Bedeutung.
Die Laut ist aufgehangen, Die Art ist nun dahin, Von der ich
ruchtbar bin, Opitz.
Es stammet von dem veralteten Rucht her, wofür jetzt Ruf und
Gerücht üblich sind,
S. das letztere.