Der Roßdienst
, [
1163-1164] des -es, plur. die -e, ein auf
einem Gute haftender Dienst, welchen man dem Lehensherren im Kriege zu Rosse
leisten muß; der Ritterdienst. Ingleichen, ein jeder, auch ein Frohndienst,
welchen man mit einem oder mehrern Pferden leisten muß, (
S. Pferdedienst.) Daher das Roßdienstgeld, welches an
dessen Statt erleget wird. [
1165-1166]