Der Rittmeister
, [
1135-1136] des -s, plur. ut nom. sing.
der Vorgesetzte einer Escadron oder Schwadrone Reiter, welcher bey der Reiterey
dasjenige ist, was ein Hauptman bey dem Fußvolke ist; dessen Gattinn, die
Rittmeisterinn. Vermuthlich von Ritter, entweder so fern es ehedem einen jeden
Reiter bezeichnete, oder auch, so fern die eigentliche Reiterey bey der
ehemahligen Kriegsverfassung aus Rittern, im engsten Verstande, bestand.