Der Rittersitz
, [
1133-1134] des -es, plur. die -e,
eigentlich der Sitz, d. i. Wohnort, eines Ritters. In weiterer Bedeutung ist
der Rittersitz das Wohnhaus, nebst den dazu gehörigen Gebäuden, auf einem
Rittergute, da denn auch wohl das Rittergut selbst unter diesem Nahmen
vorkommt.