Die Ritterschaft
, [
1133-1134] plur. inus. 1) Der Stand, die
Würde eines ehemahligen Ritters in der engsten Bedeutung; in welchem Verstande
es doch jetzt am häufigsten nur im Scherze gebraucht wird. Die irrende
Ritterschaft, der Stand eines irrenden Ritters. In der Deutschen Bibel kommt es
noch in einigen ungewöhnlichen figürlichen Bedeutungen vor. Die geistliche
Ritterschaft, ist daselbst der Stand des beständigen Kampfes wider die
geistlichen Feinde, und dessen Ausübung. Die Waffen unsrer Ritterschaft. 2 Cor.
10, 4. Eine gute Ritterschaft ausüben, 1 Tim. 1, 18. Hingegen Es. 40, 22: redet
mit Jerusalem freundlich und predigt ihr, daß ihre Ritterschaft ein Ende hat,
scheinet auf den beschwerlichen Stand eines Ritters gezielet zu seyn. 2) Noch
häufiger bezeichnet es, als ein Collectivum, die sämmtlichen männlichen
Personen Ritterstandes, d. i. von altem Adel, einer Gegend oder Provinz. Die
Fränkische, die Schwäbische Ritterschaft. Des heil. Röm. Reichs Ritterschaft.
Die Ritterschaft zusammen berufen. Schon in dem alten Fragmente auf Carln den
Großen bey dem Schilter ist Riterscaft eine Menge versammelter Ritter. Es. 34,
21: zu der Zeit wird der Herr heimsuchen die hohe Ritterschaft, so in der Höhe
sind, scheinet es die Vornehmsten in einem Staate überhaupt zu bezeichnen.