Der Ritterorden
, [
1133-1134] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
Der Orden, d. i. Stand, der Ritter, ohne Plural; wofür doch Ritterstand
üblicher ist. 2) In den Höfen, ein Orden, welcher nur Personen Ritterstandes,
d. i. von Adel ertheilet wird, und dessen Glieder Ritter genannt werden; eine
Veranstaltung, welche ein Überbleibsel der ehemahligen Ritter ist.
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1133-1134]