Ritterlich
, [
1133-1134] -er, -ste, adj. et adv. einem
Ritter, in der engsten Bedeutung gemäß, in dessen Würde und der ihm eigenen
Tapferkeit gegründet. Das ist nicht ritterlich, einem Ritter nicht gemäß.
Ritterliche Übungen. Personen ritterlichen Standes, von Adel, besonders von
altem Adel. Besonders wird es noch figürlich sehr häufig für tapfer gebraucht,
der wesentlichsten Eigenschaft der ehemahligen Ritter. Sie stritten ritterlich,
3 Macc. 6, 31. Er und seine Brüder haben sich ritterlich gehalten, Kap. 14, 26.
Es kommt diesem Verstande schon bey dem Stryker vor. Opitz gebraucht dafür das
ungewöhnlichere rittermäßig; dem Tode rittermäßig entgegen gehen.