Der Ritterkreis
, [
1133-1134] des -es, plur. die -e, einer
von denjenigen Kreisen, worein die Ritterschaft einer Gegend oder Provinz
getheilet ist. So wird die Schwäbische Ritterschaft in fünf Ritterkreise
getheilet. In andern Provinzen ist dafür das Wort Ritter-Canton oder Ritterort
üblich. Die Fränkische Reichsritterschaft z. B. ist in sechs Ritterörter oder
Cantons getheilet.