* Ringern
, [
1125-1126] verb. reg. act. welches von
dem Comparativ des im Hochdeutschen veralteten ringe, für geringe, gebildet
ist, geringer machen. Den Kauf ringern. 3 Mos. 25, 16. Des Vaters Erbtheil
ringern, 4 Mos. 36, 4. Im Hochdeutschen ist es veraltet, indem dafür theils
verringern, theils auch schmälern üblich ist.