Der Richtplatz
, [
1105-1106] des -es, plur. die -plätze. 1)
Derjenige Platz, auf welchem eine Missethäter gerichtet, d. i. hingerichtet
wird; die Richtstatt, Richtstätte. 2) * Der Gerichtsplatz, derjenige Ort, wo
Gericht gehalten wird; eine im Hochdeutschem veraltete Bedeutung, welche Apost.
17, 19, 22 vorkommt.