Richten
, [
1099-1100] verb. reg. act. welches im
Hochdeutschen in verschiedenen, dem Anscheine nach sehr entfernten Bedeutungen
gebraucht wird, welche sich doch insgesammt auf die Nachahmung eines ähnlichen
mit verschiedenen Handlungen verbundenen Schalles gründen, und daher nicht
allemahl als Figuren von einander angesehen werden können. Es bedeutet, 1. Die
Ausdehnung eines Körpers und deren Weg bestimmen. 1) Der Länge oder Breite, der
horizontalen Ausdehnung nach. Etwas das krumm ist, gerade richten. Besonders
einem Dinge und dessen Theilen die gehörige, seiner Absicht gemäße Richtung
geben, wo es vornehmlich bey vielen Künstlern und Handwerkern gebraucht wird.
Die Kammmacher richten die krummen Hörner, wenn sie selbige gerade biegen. Bey
den Weißgräbern werden die Felle gerichtet, wenn die in die Breite ausgedehnten
Felle nach der Länge über das Stolleisen weggestrichen werden. Die
Scherenschleifer richten die Scheren durch eine Art von Dengeln, vermittelst
des Richthammers auf dem Richtsteine. Auf den Blechhäusern werden die aus dem
Deul geschmiedeten Stäbe, nachdem sie gebreitet worden, gerichtet, wenn sie wie
ein Bogen Papier doppelt zusammen gelegt werden; und so in andern Fällen mehr,
wo es in engerm Verstande für gerade richten gebraucht wird, so wie das
Nieders. richten, welches nach einer geraden Linie machen bedeutet, in welchem
Falle es mit recht und der letzten Hälfte gerade genau verwandt ist, indem
letzterm bloß der Hauchlaut fehlet. In weiterer Bedeutung wird es in einigen
Gegenden auch für eben machen gebraucht, einen Weg richten, ihn ebenen; in
welchem Verstande es aber im Hochdeutschen ungewöhnlich ist. 2) Der Ausdehnung
in die Höhe nach; besonders in den Zusammensetzungen aufrichten und errichten.
Sich im Bette in die Höhe richten. Sich auf die Füße richten. Ein Haus richten,
in einigen Gegenden, das zugehauene Zimmerholz auf einander setzen und
befestiget, welches im Nieders. bären, bören, in Meißen aber heben genannt
wird. Schon bey dem Ulphilas ist geraithjan, im Schwed. räta, rätta, im Angels.
rihtan, und bey dem Ottfried rihtan, in die Höhe richten, aufrichten, wohin
auch das Latein. erigere und Erectio gehöret. 2. Die Lage der Theile eines
Dinges, oder mehrerer Dinge bestimmen. 1). Eigentlich. Die Haare zurecht
richten. Seine Sache in Ordnung richten, in Ordnung bringen, legen. Alles zur
Reise zurecht richten. Zum Essen richten, es anrichten. Welche R. A. doch
insgesammt nur im gemeinen Leben einiger Gegenden üblich sind, dagegen diese
Bedeutung in den Zusammensetzungen einrichten, anrichten, vorrichten, zurichten
u. s. f. gewöhnlicher ist. Doch gebrauchen auch die Hochdeutschen Jäger dieses
Zeitwort von dem Aufstellen des hohen und niedern Zeuges, der Eisen, Fallen,
Geschneide u. s. f. 2) In weiterer und figürlicher Bedeutung ist richten in
manchen Fällen so viel als zubereiten, hervor bringen, bewerkstelligen. Etwas
in das Werk oder ins Werk richten, es bewerkstelligen, ausrichten, wirklich
machen. Jemanden zu Grunde richten, seinen Untergang bewirken. Die Arzeney auf
jemandes Zustand richten. Besonders in den Zusammensetzungen abrichten,
anrichten, ausrichten, einrichten, verrichten u. s. f. Die Ausdrücke nicht
richten, nichts bewerkstelligen, nicht ausrichten, alles zu einem guten Ende
richten, bringen, einrichten, u. s. f. sind nur in einigen gemeinen Mundarten
üblich. Bey den ältern Oberdeutschen Schriftstellern ist ruahhen besorgen,
ausrichten, wovon noch unser ruchlos abstammet, und dieses scheinet das nächste
Stammwort von richten in dieser Bedeutung zu seyn, welches vermittelst des
intensiven t davon gebildet worden. Auch im Schwed. ist so wohl rykta als reka,
im Angels. recean, und reecan, im Isländ. rökia, im Finnländischen ruockon,
ausrichten, besorgen. Vielleicht gehöret auch die bey den Jägern übliche R. A.
hierher, zu Holze richten, einen Hirsch, Thier oder milde Sau mit dem Leithunde
im Holze aufsuchen, den Ort im Holze ausfündig machen, wo sich dieselben
befinden. 3. Eine Bewegung in gerader Linie nach einem gewissen Puncte
bestimmen, daher die Richtung, die Bestimmung dieses Punctes, und die gerade
Linie, welche ein Körper in seiner Bewegung durchläuft. 1) Eigentlich. Seinen
Weg nach einem Orte oder wohin richten. die Augen auf etwas richten. Die Augen
gen Himmel richten. Seinen Lauf wohin richten. Die Segel nach dem winde
richten. Die Kanonen auf die Stadt richten.
Und erblicket einen Schützen, Der sein Rohr auf ihn gericht,
Lichtw.
Meine Blicke durchliefen mit langsamer Richtung mein einsames
Zimmer, Hermes. Indessen ist es hier nicht in allen Fällen üblich, weil in
andern andere Zeitwörter üblich sind. Man sagt nicht, die Hände gen Himmel
richten, sondern heben, die Hand noch jemanden richten, sondern ausstrecken u.
s. f. In engerer Bedeutung ist richten absolute, einer Bewegung und den
Theilen, von welchen Dieselbe abhängt, die verlangte, der Absicht gemäße
Richtung geben. Eine Uhr richten, sie stellen. Die Kanonen richten. 2)
Figürlich. (a) Mit dem Vorworte auf. Die Gedanken, sein Herz, seinen Sinn auf
etwas richten. Sein Gebeth zu Gott richten. Die ganze Sache ist darauf
gerichtet. Seine [
1101-1102] Absicht, auf etwas richten.
Ich muß meine Herz mehr auf sie richten, als auf ihn. Man kann den natürlichen
Trieb zu gefallen nie genug ausbilden, so fern man ihm eine gute Richtung gibt,
Gell. Die Umstände, worin wir uns in dem Laufe unsers Leben befinden, geben der
noch unbestimmten Kraft der Seele die Richtung. (b) Sich noch etwas oder nach
einer Person richten, es oder sie zum Bestimmungsgrunde seines Verhaltens
nehmen. Sich nach eines Rath, nach dem Begriffe seiner Zuhörer richten. Ich
kann mich nicht immer nach dir richten. Unsere Empfindungen richten sich nach
den Vorstellungen unsers Verstandes, Gell. Die öffentliche Achtung richtet sich
allemahl nach den Diensten, welche man dem Vaterlande leistet. Die R. A. mit
dem Vorworte in, sich in jemanden richten, sich in ihn zu schicken wissen, sich
nach ihm richten, sich in die Zeit richten, für schicken, find im Hochdeutschen
nicht so gewöhnlich. Schon bey dem Notker kommt rehten in diesem Verstande vor.
4. Sprechen, urtheilen, streitige Sachen schlichten, gerichtliche Urtheile
vollziehen u. s. f. 1) * Sprechen, eine völlig veraltete Bedeutung, wovon noch
deutliche Spuren in den Zusammensetzungen berichten, Bericht, Nachricht, und
unterrichten vorkommen, woraus zugleich erhellet, daß richten in dieser ganzen
vierten Hauptbedeutung ein naher Verwandter von dem alten rechen, sprechen,
zählen, (
S. Rechnen,) und von unserm sprechen ist, welches
letztere vermittelst des Vorlautes sp daraus gebildet worden. 2) Urtheilen, ein
Urtheil fällen; so wohl überhaupt, wo es doch wenig mehr vorkommt.
Doch, richte selbst, was wäre sie, (die Tugend,) Wenn sie
nicht kämpfen müßte? Gell. Lied
Als auch in engerer Bedeutung, ein Urtheil über das
Verhältniß einer Person oder Handlung gegen das Gesetz fällen; in welchem
Verstandes noch in der Deutschen Bibel sehr häufig vorkommt. Die Sache wird
Gott richten. In der Geschichte treten die Menschen auf, nicht um Schmeicheley
einzuernten, sondern gerichtet zu werden. Auch im gemeinen Leben ist es noch
sehr üblich, das Fällen eines nachtheiligen Urtheiles über das sittliche
Verhalten anderer zu bezeichnen. Alle Leute richten, beurtheilen, und in
engerer Bedeutung, sie für schuldig, strafbar, tadelhaft erklären. Ich richte
niemanden. Vor der Zeit richten. Richtet nicht, auf daß ihr nicht gerichtet
werdet, Matth. 7, 2. Wo man im gemeinen Leben auch das Intensivum richtern hat.
Da kützelt er sein Ohr mit richtenden Gewäschen, Günth.
In noch engerer Bedeutung war es ehedem üblich, die
gerichtliche Beurtheilung einer Person oder Handlung nach dem Gesetze zu
bezeichnen, ein gerichtliches Urtheil fällen; welche Bedeutung in der Deutschen
Bibel sehr häufig ist, aber in der edlen Schreibart wenig mehr vorkommt.
Er war erfahren gnug, die Rechte zu verstehn, Und hatte sich
schon reich gerichtet, Giseke.
S. Richter und Splitterrichter. 3) In noch engerer
Bedeutung, eine streitige Sache schlichten, ein Urtheil über eine Streitsache,
es geschehe nun gerichtlich oder außergerichtlich; eine Bedeutung, welche
ehedem gleichfalls häufiger war, als jetzt. Einen Streit, einen Prozeß richten.
Zwischen streitigen Parteyen richten; eine fast ganz veraltete biblische R. A.
Ehedem war richten und rachten auch einen Vergleich, einen Vertrag schließen,
und Richtung ein Vertrag. 4) Ein gerichtlich gefälltes Todesurtheil vollziehen.
Jemanden mit dem Schwerte richten, ihn enthaupten. Ihn mit dem Strange richten,
ihn denken. Mit dem Rade, mit dem Feuer gerichtet werden, gerädert, verbrannt
werden. In engerer [
1101-1102] Bedeutung ist richten mit
dem Schwerte enthaupten, Im gemeinen Leben hat man das Mährchen, daß ein
Scharfrichter, wenn er eine gewisse Anzahl Missethäter enthauptet hat, sich
frey oder zum Doctor richten könne. Richten gehöret in dieser Bedeutung zu der
R. A. jemanden sein Recht thun. Auch im Schwed. ist Rätt die Lebensstrafe. Wenn
es in dem zusammen gesetzten hinrichten für tödten überhaupt gebraucht wird, so
scheinet es alsdann eine Figur von der gerichtlichen Vollziehung eines
Todesurtheiles zu seyn. So auch die Richtung in den drey ersten
Hauptbedeutungen, und das Richten in allen, besonders in der vierten. Anm.
Schon bey unsern ältesten Oberdeutschen Schriftstellern von dem Kero an rihtan,
im Nieders. gleichfalls richten, im Schwed. rykta. Die Endsylbe -ten ist hier
ein Zeichen eines Intensivi, dessen Stammwort das veraltete richen ist, welches
zwar in dieser Form veraltet ist, aber in unserm reichen, regen, rechnen, dem
Latein. regere, rigere u. s. f. noch zum Grunde liegt. Es ist mit diesem Worte,
wie mit so vielen andern gegangen, welche unmittelbare Nachahmungen des
Schalles sind, und daher mehrere dem Anscheine nach so seht verschiedene Dinge
bezeichnen, wenn sie sich den ersten Erfindern der Sprache unter einerley
Schall dargestellet haben. Die Schälle, welche in diesem Worte, oder vielmehr
dessen Stammworte reichen, richen, rechen, regen, denn diese sind im Grunde
alle Eins, zum Grunde liegen, sind vornehmlich: 1) Der Schall der Bewegung
überhaupt, als ein Verwandter von Rechen und regen, und dahin gehöret so wohl
die zweyte als auch die veraltete Bedeutung des Herrschens, Regierens, in
welcher ehedem so wohl reichen und reichsen, als richten üblich war, und worin
es mit dem Latein. regere überein kommt, (
S. Reich und Regieren. 2) Der Ausdehnung in die Länge,
besonders, als ein Verwandter von reichen, und den Latein. erigere, dirigere u.
s. f. wovon die erste und dritte Bedeutung Figuren sind, (
S. auch Recht.) 3) Der Rede, der Sprache, als ein
Intensivum von dem alten rahhan, sagen, sprechen; von welchem Gebrauche unser
richten in der ganzen vierten Bedeutung abzustammen scheinet, ungeachtet es
hier gemeiniglich als eine Figur der dritten angesehen wird, von welcher sie
doch nur ein Seitenverwandter ist.
S. Rechnen und Sprechen. [
1101-1102]