* Die Richtbank
, [
1099-1100] plur. die -bänke, ein im
Hochdeutschen ungewöhnliches Wort, die Gerichtsbank, das Gericht zu bezeichnen,
welches unter andern auch bey dem Gryphius vorkommt. Im Niederdeutschen wird
auch die Anrichte in den Küchen die Richtbank genannt.