Der Rest
, [
1089-1090] des -es, plur. die -e, Dimin.
das Restchen. Oberd. Restlein, dasjenige, was von einer Sache übrig oder zurück
geblieben ist. Der Rest von einem Stücke Tuch, von einem Gericht Essen u. s. f.
Das ist der ganze Rest. Besonders dasjenige, was man von einer zu bezahlenden
Summe unbezahlt läßt. Einen Rest abtragen, bezahlen. Wo es auch als ein
Abstractum gebraucht wird, in Rest bleiben, mit der Zahlung zurück bleiben,
ingleichen nicht ganz bezahlen. Ingleichen als ein Neben- wert. Wenn man 24 von
26 abziehet, so bleiben 2 Rest, d. i. als ein Rest. (
S. Überrest.) Figürlich sagt man im gemeinen Leben,
jemanden den Rest geben, ihn völlig umbringen, ingleichen ihn völlig zu Grunde
richten, völlig unglücklich machen. Er hat seinen Rest, er ist völlig
umgebracht, völlig zu Grunde gerichtet; ingleichen, er ist völlig trunken u. s.
f. Anm. Es ist wohl zunächst aus dem Franz. Reste und Ital. Resto entlehnet,
welche man gemeiniglich als Zusammenziehungen aus dem Lat. Residuum anzusehen
pflegt, ob sie gleich auch mit unserm Rast verwandt seyn können. (
S. dasselbe.) Im Oberdeutschen ist für Rest in der
Bezahlung auch Restanz und Restant üblich, aus dem mittlern Lat. Restantia.
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1091-1092]