Die Republik
, [
1089-1090] plur. die -en, von dem Franz.
Republique, und dieß aus dem Lat. Respublica. 1) Im weitesten Verstande, eine
jede bürgerliche, aus mehrern häuslichen Gesellschaften zur Erhaltung äußerer
Sicherheit zusammengesetzte Gesellschaft, welche auch ein Staat genannt wird.
2) In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung ist die Republik eine solche
bürgerliche Gesellschaft, in welcher die höchste Gewalt mehrern anvertrauet
ist. Daher der Republikaner, der Einwohner einer solchen Republik,
Republikanisch einer Republik gemäß, in ihrer Verfassung gegründet.