Die Renteney
, [
1087-1088] plur. die -en, eine Anstalt,
in welcher obrigkeitliche Renten eingenommen werden, wo es zuweilen auch
Rentey, Renterey, Rentnerey, Rentkammer, Rentamt, Rentmeisterey u. s. f.
lautet, und bald mit dem, was man sonst auch die Kammer nennet, gleichbedeutend
ist, bald auch noch von derselben unterschieden wird. In dem Churfürstenthum
Sachsen sind die Renterey und die Rentkammer zwey besondere, dem
Kammer-Collegio untergeordnete Collegia, wovon die Renterey aus einem
Inspectore, einem Land-Rentmeister, einem Vice-Land-Rentmeister, fünf
Rent-Rechnungs-Secretarien und verschiedenen Rent-Calculatoren bestehet. Die
Rentkammer hingegen ist mit einem Oberkammermeister, einem Rentkammermeister,
zwey Cassiern, zwölf Kammerschreibern u. s. f. besetzt. Beyde Collegia haben
verschiedene Arten von Renten einzunehmen.