Der Reitschoß
, [
1077-1078] des -sses, plur. die -sse, in
einigen Gegenden, dasjenige Geld, welches die Leibeigenen dem Grundherren für
die Erlaubniß zu heirathen bezahlen müssen; ohne Zweifel von reiten, sich
begatten, zumahl da dieses Geld in andern Gegenden ähnliche Nahmen führet.