Der Reitknecht
, [
1077-1078] des -es, plur. die -e, ein
Knecht oder geringer Bedienter, welcher ein oder mehrere Reitpferde in seiner
Wartung und Aufsicht hat, und an den Höfen von dem Futterknechte noch
unterschieden ist. In großen Marställen führet der erste Reitknecht
gemeiniglich den Nahmen des Sattelknechtes, weil er die Sattelkammer unter
seiner Aufsicht hat.