Der Reitherr
, [
1077-1078] des -en, plur. die -en, in
einigen Städten Oberdeutschlandes, ein Rechnungsherr; von reiten, rechnen. So
werden diejenigen Rathsherren, welche die Stadteinkünfte einzunehmen und zu
berechnen haben, an manchen Orten Reitherren genannt.