Das Reisegut
, [
1061-1062] des -es, plur. die -güter in
einigen Gegenden, ein Gut, welches, auch wenn männliche Erben da sind, wider
die Gewohnheit der Lehngüter, auf weibliche Erben fällt, von reisen, sich fort
bewegen, in der weitesten Bedeutung; Tochterlehen.