Reisegerecht
, [
1061-1062] -er, -este, adj. et adv. ein
nur bey den Jägern übliches Wort, wo ein reisegerechter Jäger derjenige ist,
welcher die nöthige Geschicklichkeit in der Jagd des kleinen Weidwerks
besitzet, welches auch feldgerecht genannt wird; zum Unterschiede von dem
hirsch- und holzgerecht. Siehe Gerecht und Reisejäger.