Das Reisegeld
, [
1061-1062] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er, das zu einer Reise, zum Behuf derselben bestimmte
Geld. Bey den Handwerkern und Künstlern ist es dasjenige Geld, welches einem
von einem fremden Orte verschriebenen Gesellen für die Reise bezahlt wird, und
welches bey einigen auch das Laufgeld genannt wird. So fern Reise ehedem den
Feldzug bedeutete, war Reisegeld vor diesem theils der Sold der Soldaten;
theils auch dasjenige Geld, welches diejenigen Unterthanen, welche auf
geschehene Aufforderung nicht mit im Felde erschienen waren, als eine Strafe
entrichten mußten; theils endlich auch dasjenige Geld, welches die Unterthanen
dem Landesherren zum Behuf der Kriegskosten geben mußten, und welches auch die
Kriegssteuer, die Heersteuer, der Heerbann hieß.