Der Reichsverweser
, [
1043-1044] des -s, plur. ut nom. sing.
derjenige, welcher anstatt des höchsten Oberhauptes eines Reiches die Regierung
desselben verwaltet. Im Deutschen Reiche sind es diejenigen Churfürsten, welche
bey einer Erledigung des Thrones oder in andern bestimmten Fällen einige Stücke
der kaiserlichen Regierung ausüben, und mit einem Lateinischen Ausdrucke auch
Reichs-Vicarii genannt werden.