Die Reichssatzung
, [
1043-1044] plur. die -en, in dem
Deutschen Staatsrechte, in weiterer Bedeutung, ein jedes Reichsgesetz, mit
Inbegriff der Reichsabschiede. In engerer Bedeutung führen nur diejenigen
Reichsgesetze diesen Nahmen, welche auf den Reichstagen gemacht worden, und
nach deren Endigung von den Kaisern bekannt gemacht wurden, welches bis auf
Friedrich III, geschahe, zu dessen Zeit die Reichsabschiede üblich wurden.