Die Reichspost
, [
1043-1044] plur. die -en. 1) Eine dem
Kaiser und Reiche unmittelbar unterworfene Post; zum Unterschiede von den
ständischen Posten, oder den Posten der Reichsstände. Daher das Reichspostamt,
der Reichspostmeister u. s. f. 2) Eine Post, welche in das Reich, d. i. nach
Oberdeutschland, gehet, oder daher kommt.