Der Reichspfennigmeister
, [
1043-1044] des -s, plur. ut nom. sing.
eine noch in dem Deutschen Reiche übliche Benennung desjenigen, welcher einer
Reichs-Casse vorgesetzet ist, und die Rechnungen darüber führet, für
Reichs-Cassier. So hat das Kammergericht zu Wetzlar seinen
Reichspfennigmeister, welcher die Kammerzieler von den Ständen einnimmt und
berechnet.