Das Reichsland
, [
1043-1044] des -es, plur. die -e, (der
Plural die Reichsländer kommt seltener vor,) Länder, welche zu dem Deutschen
Reiche gehören, dasselbe ausmachen. In engerer Bedeutung, werden Länder und
Districte, welche dem Deutschen Reiche unmittelbar unterworfen sind, sie seyen
nun Lehen oder Allodia, Reichslande genannt. Nach einer noch andern
Einschränkung werden die Reichslande den Kirchenlanden oder Kirchenländern
entgegen gesetzt, welche letztern von Geistlichen besessen werden, und in
welchen die Päpste viele Gerechtsamen erworben haben.