Reichsfrey
, [
1041-1042] adj. et adv. niemanden als dem
Kaiser und dem Deutschen Reiche unterworfen; unmittelbar. Reichsfreye Bauern,
Städte u. s. f. Besonders als ein Titel des unmittelbaren Reichsadels, welcher
in Briefen Reichsfrey, Hochwohlgeboren, angeredet wird.