Die Reichs-Casse
, [
1039-1040] plur. die -n, die Casse eines
Reiches, der Ort, wo die aus einem Reiche einkommenden und zu dessen
Bedürfnissen bestimmten Summen verwahret werden, und diese Summen selbst. In
engerer Bedeutung, eine solche Casse des Deutschen Reichs, welche, wenn sie zur
Unterhaltung einer Reichsarmee bestimmt ist, auch die Reichs-Operations-Casse
genannt wird. [
1041-1042]